Rechtsprechung
BPatG, 16.02.2023 - 29 W (pat) 72/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- GRUR 2023, 671
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 551/17
Markenbeschwerdeverfahren - "herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit …
Auszug aus BPatG, 16.02.2023 - 29 W (pat) 72/22
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25. September 2019, 27 W (pat) 551/17 unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10, jeweils abrufbar von der Homepage des BPatG).Eine formlose Mitteilung setzt die Frist nicht in Gang; in diesem Fall ist die Beschwerde binnen fünf Monaten ab Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten einzulegen (BPatG, Beschluss vom 25. September 2019, 27 W (pat) 551/17).
- BPatG, 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10
Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des …
Auszug aus BPatG, 16.02.2023 - 29 W (pat) 72/22
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25. September 2019, 27 W (pat) 551/17 unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10, jeweils abrufbar von der Homepage des BPatG).Die verfahrensfehlerhafte Versagung rechtlichen Gehörs führt somit per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung (vgl. BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 - AVENA).
- BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 21/23
Patent- und markenrechtliche Anfechtung der im Register des Deutschen Patent- und …
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 66 Abs. 1 i. V. m. 64 Abs. 6 MarkenG oder gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25.09.2019, 27 W (pat) 551/17 unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 oder BPatG, Beschluss vom 16.02.2023, 29 W (pat) 72/22).Eine formlose Mitteilung setzt die Frist nicht in Gang; in diesem Fall ist die Beschwerde binnen fünf Monaten ab Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten einzulegen (BPatG, Beschluss vom 25. September 2019, 27 W (pat) 551/17; BPatG, Beschluss vom 16.02.2023, 29 W (pat) 72/22).
Eine Aussetzung ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und damit auch ermessensfehlerhaft (…vgl. dazu Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 43 Rn. 119 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 - AVENA; Beschluss vom 16.02.2023, 29 W (pat) 72/22).Denn die ordnungsgemäße ü setzt voraus, dass rechtliches Gehör gewährt wird, um die ermessensrelevanten Umstände überhaupt zutreffend ermitteln und berücksichtigen zu können.